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Übergebot

Damit ein Gebot wirksam ist, muss es immer höher sein als das vorangegangene Gebot. Ist dies nicht der Fall, so darf das zuständige Vollstreckungsgericht es nicht zulassen.

Es gibt keine Vorgaben, um wie viel das Gebot höher sein muss. Es ist jedoch davon abzuraten, in ganz kleinen Schritten zu erhöhen. Dadurch wird die Bietstunde unnötig in die Länge gezogen sowie Mietbietende und vor allem Gläubiger verärgert.
Vorheriger Begriff:
Zwangsverwaltung
Nächster Begriff:
Nutzfläche