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Was macht ein Vollstreckungsgericht?

Für Zwangsvollstreckungen ist in Deutschland ausschließlich das Vollstreckungsgericht zuständig. Sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, handelt es sich dabei um das örtlich zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk die zu versteigernde Immobilie liegt und das Versteigerungsverfahren stattfindet.

Innerhalb des Gerichts übernimmt ein Rechtspfleger einen Großteil der anfallenden Aufgaben. Bestimmte Entscheidungen, wie die Anordnung zur Durchsuchung einer Wohnung oder einer Haft, kann weiterhin nur ein Richter treffen.

Ein Vollstreckungsgericht arbeitet mit Beschlüssen. Dafür ist keine mündliche Verhandlung nötig. Auch der Rechtspfleger ist befähigt, Beschlüsse zu erlassen, solange diese in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
 
Für Sie ist es wichtig zu berücksichtigen, dass das zuständige Amtsgericht nicht immer das nächstgelegene sein muss. Bitte informieren Sie sich genau, welches Vollstreckungsgericht/Amtsgericht für das Objekt zuständig ist, das Sie ersteigern möchten.
 
Natürlich finden Sie diese Informationen auch bei uns unter Amtsgerichte oder individuell für jedes einzelne Objekt in Zwangsversteigerung.