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Rechtspfleger

Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Dienstes, die selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten.

Sie übernehmen Aufgaben, für die früher Richter zuständig waren. Rechtspfleger sind genau wie Richter nicht weisungsgebunden und nur dem Gesetz unterworfen. Der Arbeitsbereich ist weit gefächert und umfasst zum Beispiel Zwangsversteigerung von Grundstücken, die Durchführung von Insolvenzverfahren, Nachlassangelegenheiten und vieles mehr. Rechtspfleger arbeiten unter anderem für Gerichte, Staatsanwälte, Banken oder das Bundesamt für Justiz.

Bei der Zwangsversteigerung bearbeitet der Rechtspfleger den Antrag des Zwangsversteigerungsverfahrens und beauftragt er den Experten für das Gutachten. Zudem leitet ein Rechtspfleger die eigentliche Versteigerung und den anschließenden Verteilungstermin.
Vorheriger Begriff:
Rangstelle
Nächster Begriff:
Schuldner