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Verteilungstermin

Nach dem Zuschlagsbeschluss legt das zuständige Amtsgericht/Vollstreckungsgericht den Verteilungstermin fest.

Bis zu diesem Termin muss der Höchstbietende das Bargebot zahlen. Dann wird, sollte es mehr als einen Gläubiger geben, nach einem Teilungsplan der Versteigerungserlös unter Vorwegnahme der Verfahrenskosten an die Gläubiger aufgeteilt. Dies ist natürlich nur nötig, wenn es mehrere Gläubiger gibt.

Der Teilungsplan beinhaltet unter anderem Teilungsmasse, bestehend bleibende Rechte und die Feststellung der Schuldenmasse.
Vorheriger Begriff:
Versteigerungsvermerk
Nächster Begriff:
Vollstreckungstitel