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Was steht in einem Gutachten?

Das Gutachten ist eines der aussagekräftigsten Dokumente für Sie als potenziellen Käufer. Um den Verkehrswert einer Immobilie oder eines Grundstücks für die Zwangsversteigerung festzulegen, wird vom zuständigen Vollstreckungsgericht ein neutraler Sachverständiger, ein sogenannter Gutachter, beauftragt. Dieser begutachtet das Objekt, bewertet es und erstellt das Gutachten über den am Wertermittlungsstichtag gültigen Verkehrswert. 

Jeder Bietinteressent kann dieses Verkehrswertgutachten kostenlos einsehen. Dies tut man entweder beim zuständigen örtlichen Amtsgericht in der Zwangsversteigerungsabteilung oder es gibt die Möglichkeit sich viele Gutachten direkt hier auf ZVG24 herunterzuladen (Achtung, nicht in allen Fällen möglich!). Wir weisen aber darauf hin, dass nur das beim zuständigen Amtsgericht ausliegende Original rechtliche Gültigkeit besitzt.
 
Warum ist das Gutachten für Sie so wichtig? Darin finden sich alle wesentlichen Informationen zu dem von Ihnen ausgewählten Objekt. Nur in den seltensten Fällen werden Sie die Möglichkeit haben, sich die Immobilie selbst von innen anzuschauen. Sie müssen sich also bei Ihrer Entscheidung größtenteils auf das Gutachten verlassen. Was in einem Gutachten steht, kann jedoch variieren und kommt ganz darauf an, wie genau der Gutachter vorgegangen ist. 

Neben allgemeinen Daten zu Lage, Grundstück und der Bebauung finden sich für gewöhnlich Angaben zum Zustand der Immobilie. Wenn Informationen zu Belastungen benötigten Reparaturen und Mängeln vorliegen oder offen sichtbar sind, werden diese auch im Gutachten vermerkt.
Aber Achtung, auch der Gutachter prüft die Immobilie für gewöhnlich nur durch Inaugenscheinnahme. Verdeckte Schäden oder Belastungen können also nie ganz ausgeschlossen werden. Ein Restrisiko bleibt immer und gehört zur Zwangsversteigerung dazu.
 
Mit unserer ZVG24 Merkliste erhalten Sie regelmäßig die neusten Informationen und viele weitere nützliche Daten zu Ihrer ausgewählten Immobilie.