Zvg24.net Logo

Was sind Stellvertreter und Bietvollmacht?

Sie haben die Möglichkeit, sich von jemandem beim Zwangsversteigerungstermin vertreten zu lassen. Dies kann zum Beispiel hilfreich sein, wenn Sie ein bestimmtes Objekt in Zwangsversteigerung ersteigern wollen, aber zum festgelegten Termin verhindert sind.

In diesem Fall müssen Sie Ihrem Stellvertreter eine Bietvollmacht erteilen. Daraus muss ganz klar hervorgehen, dass Sie die Vollmacht zum Bieten erteilen. Auch Details, wie zum Beispiel das Höchstgebot, welche zu zahlen Sie bereit sind, können darin festgehalten werden. Wenn Sie bei der Bietvollmacht nichts falsch machen wollen, dann können Sie diese auch von einem Notar aufsetzen lassen.

Die Bietvollmacht ist vorzulegen, sobald die Vertretung den Zuschlag für das Grundstück oder die Immobilie erhalten hat. Ist die Bietvollmacht gültig, dann wird der Zuschlag Ihnen als Dritten in Abwesenheit erteilt. Auch mit einer öffentlich beglaubigten Generalvollmacht können Sie die Vertretungsberechtigung nachweisen. Juristische Personen müssen ihre Vertretungsmacht mit einem beglaubigten Handelsregisterauszug nachweisen. Dieser darf zum Versteigerungstermin nicht älter als drei Wochen sein.
 
Sie können hier auf ZVG24 direkt eine Bietvollmacht-Vorlage herunterladen.
 
(JETZT BIETVOLLMACHT DOWNLOADEN)