Erster Teil der Versteigerung - Bekanntmachungsteil
Der eigentliche Versteigerungstermin besteht aus drei Teilen.
Der Erste ist die Bekanntmachung. Der zuständige Rechtspfleger verkündet den Anwesenden die wichtigsten Informationen zu dem Objekt in Zwangsversteigerung und den vom Vollstreckungsgericht angesetzten Verkehrswert. Zudem klärt er über etwaige Besonderheiten auf, wie zum Beispiel Baulasten, Denkmalschutzbestimmungen oder besondere Wohnrechte. Auch das geringste Gebot wird verkündet.
Der Erste ist die Bekanntmachung. Der zuständige Rechtspfleger verkündet den Anwesenden die wichtigsten Informationen zu dem Objekt in Zwangsversteigerung und den vom Vollstreckungsgericht angesetzten Verkehrswert. Zudem klärt er über etwaige Besonderheiten auf, wie zum Beispiel Baulasten, Denkmalschutzbestimmungen oder besondere Wohnrechte. Auch das geringste Gebot wird verkündet.
Wir empfehlen, beim Bekanntmachungsteil anwesend zu sein und sich alles genau anzuhören. Es kann immer vorkommen, dass Sie etwas Neues über das Objekt erfahren, was Ihre Entscheidung mitzubieten ausschlaggebend beeinflussen kann.
Im Anschluss an die Bekanntmachung beginnt mit der Bietstunde der zweite Teil des Versteigerungstermins. Ab nun können Sie Ihre Gebote abgeben.
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Wann und warum wird ein Verfahren eingestellt?
Wann und warum wird ein Verfahren eingestellt?
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Zweiter Teil der Versteigerung - Bietstunde
Zweiter Teil der Versteigerung - Bietstunde