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Welche Haftung und Gewährleistung gibt es?

Wie schon erwähnt können Sie bei einer Zwangsversteigerung mit etwas Geduld, Engagement und Glück ihre Wunschimmobilie deutlich unter dem Verkehrswert/Marktwert ersteigern. Die Kehrseite davon ist jedoch, dass Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf irgendeine Garantie oder Gewährleistung haben. Es handelt sich bei einer Zwangsversteigerung nicht um einen klassischen Verkauf, darum fehlt auch ein Verkäufer, den Sie haftbar machen könnten.

Ihnen stehen die Informationen aus dem Gutachten zur Verfügung, welches von einem neutralen, vom Vollstreckungsgericht beauftragten Gutachter erstellt wird. Doch oft hat dieser Sachverständige selbst nicht die Möglichkeit, das ganze Objekt in Augenschein zu nehmen. Nicht immer bekommt er Zutritt zur Immobilie (ob eine Innenbesichtigung stattgefunden hat, ist im Gutachten vermerkt) und auch verdeckte Mängel und Belastungen kann er nicht immer ausschließen.

Weiter müssen Sie beachten, dass Sie auch aus dem Gutachten keine Ansprüche herleiten können. Und da zwischen Wertermittlungsstichtag und Versteigerungstermin einige Zeit vergehen kann, sollten Sie darauf achten, wann das Gutachten erstellt wurde. In der Zwischenzeit können sich Zustand und Wert des Objekts in Zwangsversteigerung ausschlaggebend geändert haben.

Wir empfehlen Ihnen daher, wenn möglich, zumindest einmal selbst vor Ort die Immobilie oder das Grundstück zu besichtigen.