Was gehört in einen Finanzierungsplan?
Bevor Sie ernsthaft darüber nachdenken, an einer Versteigerung teilzunehmen, sollten Sie wie vor jedem Immobilienkauf einen Finanzierungsplan aufstellen.
Kurz gesagt, Ihnen muss klar sein, woher das nötige Geld kommt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass Sie nicht mehr vom Kauf zurücktreten können, wenn Sie im Rahmen einer Zwangsversteigerung den Zuschlag erhalten haben. Der Zuschlag wird vom Vollstreckungsgericht als rechtsverbindlicher Kaufvertrag angesehen.
Kurz gesagt, Ihnen muss klar sein, woher das nötige Geld kommt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass Sie nicht mehr vom Kauf zurücktreten können, wenn Sie im Rahmen einer Zwangsversteigerung den Zuschlag erhalten haben. Der Zuschlag wird vom Vollstreckungsgericht als rechtsverbindlicher Kaufvertrag angesehen.
Ein Finanzierungsplan beinhaltet drei Teile – Aufwendungen, Eigenmittel und Fremdmittel. Manchmal wird Aufwendung auch als eigener Teil geführt. Darin halten Sie alle Ausgaben fest, die Sie benötigen, um die Immobilie oder das Grundstück zu erwerben.
Unter Eigenmittel fallen Eigenkapital und Eigenleistungen. Dabei ist zu beachten, dass Banken oft nicht mehr als fünf bis zehn Prozent als Eigenleistung akzeptieren. Darunter fallen zum Beispiel Reparaturen und Sanierungsarbeiten, die Sie selbst durchführen.
Fremdmittel umfassen den gesamten Rest, welchen Sie nicht selbst aufbringen können und den Sie sich zumeist leihen müssen.
Auf unserer Seite Baufinanzierungsvergleich finden Sie einige der wichtigsten Baufinanzierer. Wir empfehlen Ihnen, sich vor jedem Immobilienkauf von Finanzexperten beraten zu lassen.
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