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Vollstreckungstitel

Damit es zur Zwangsvollstreckung kommt, muss der Gläubiger vor Gericht seine Ansprüche geltend machen. Das Gericht prüft diese Ansprüche und stellt, wenn alles rechtens ist, dem Gläubiger eine öffentliche Urkunde aus, die es ihm ermöglicht, die Zwangsversteigerung zu betreiben. Diese Urkunde nennt man Vollstreckungstitel.

Vollstreckungstitel gibt es aber nicht nur im Bereich Zwangsversteigerungen. Es ist eine rechtliche Anordnung einer Zahlung oder Handlung.

Bevor es zur Zwangsvollstreckung kommt, sind meist schon mehrere Vollstreckungstitel an den Schuldner rausgegangen, mit der Aufforderung seiner Leistungspflicht gegenüber den Gläubigern nachzukommen.
Vorheriger Begriff:
Verteilungstermin
Nächster Begriff:
Wertermittlungsstichtag